Rechtsprechung
VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17.A |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AsylG, § 10 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c
Tunesien: Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei psychischer Erkrankung mit Suizidgefährdung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05
Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit; …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Erforderlich ist, dass die drohende Gesundheitsgefahr von besonderer Intensität ist und die zu erwartende Gesundheitsverschlechterung alsbald nach Rückkehr in den Zielstaat einzutreten droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - und vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 jeweils juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A juris).Diese Befürchtung kann auch dann begründet sein, wenn die notwendigen Behandlungsmöglichkeiten für die betreffende Krank heit unzureichend oder überhaupt nicht verfügbar sind, zum anderen auch darin, dass der erkrankte Ausländer eine notwendige und an sich im Zielstaat verfügbare medizinische Be handlung aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen tatsächlich nicht erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006, BVerwGE 127, 33 Rn. 20).
- BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02
Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Erforderlich ist, dass die drohende Gesundheitsgefahr von besonderer Intensität ist und die zu erwartende Gesundheitsverschlechterung alsbald nach Rückkehr in den Zielstaat einzutreten droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - und vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 jeweils juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2004 - 13 A 1250/04
Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Traumatisierte Flüchtlinge, Psychische …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Eine solche Gefahr ist auch nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Ent wicklung des Gesundheitszustandes anzunehmen, sondern nur, wenn außergewöhnlich schwere körperliche oder psychische Schäden alsbald nach der Einreise des Betroffenen in den Zielstaat drohen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 A 2820/04.A - und vom 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A -, jeweils juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2006 - 13 A 2820/04
Serbien, Kosovo, Albaner, Krankheit, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Eine solche Gefahr ist auch nicht schon bei jeder befürchteten ungünstigen Ent wicklung des Gesundheitszustandes anzunehmen, sondern nur, wenn außergewöhnlich schwere körperliche oder psychische Schäden alsbald nach der Einreise des Betroffenen in den Zielstaat drohen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.10.2006 - 13 A 2820/04.A - und vom 30.12.2004 - 13 A 1250/04.A -, jeweils juris). - VG Leipzig, 20.05.2019 - 6 K 1504/17
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Diese ärztliche Bescheinigung soll insbesondere die tatsächlichen Umstände, auf deren Grundlage eine fachliche Beurteilung erfolgt ist, die Methode der Tatsachenerhebung, die fachlich-medi zinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den Schweregrad der Erkrankung so wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation vo raussichtlich ergeben, enthalten (§ 60a Abs. 2c Satz 3 AufenthG - vgl. zum Ganzen VG Leipzig, Urteil vom 20.05.2019 - 6 K 1504/17.A -, Rn. 32, juris). - BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07
Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Dies gilt insbesondere für Umstände, die in die Sphäre eines der Beteiligten fallen, wie z.B. für eine Erkrankung (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.06.2007 - 10 C 8.07 -, juris, Rn. 15). - OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13
Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Der medizinischen Ver sorgungslage im Zielland der Abschiebung kommt indessen nur bei akut behandlungsbedürf tigen Erkrankungen oder in den Fällen Bedeutung zu, in denen aufgrund der allgemeinen Le bensverhältnisse mit einer entsprechend hohen Wahrscheinlichkeit eine lebensbedrohliche Erkrankung zu erwarten ist, für die dann faktisch kein Zugang zu medizinischer (Grund-)Versorgung besteht (SächsOVG, Urteil vom 20.04.2018 - 2 A 811/13.A -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 13 A 1201/12
Begründung einer Gefahr bzgl. Geeignetheit jeder Form der Suizidalität i.R.d. …
Auszug aus VG Chemnitz, 23.11.2021 - 4 K 3179/17
Erforderlich ist, dass die drohende Gesundheitsgefahr von besonderer Intensität ist und die zu erwartende Gesundheitsverschlechterung alsbald nach Rückkehr in den Zielstaat einzutreten droht (BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - und vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 jeweils juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.01.2015 - 13 A 1201/12.A juris).